Kinder – und Jugendschutzkonzept des
SV Menzelen 1925 e. V.

Der SV Menzelen 1925 e.V. ist sich seiner Verantwortung bewusst, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein sicherzustellen. Es ist unser Ziel, jederzeit ein sicheres und respektvolles Umfeld für alle jungen Mitglieder zu schaffen.
Dieses Konzept dient als Leitfaden für alle Vereinsmitglieder, Trainer/innen, Betreuer/innen und Ehrenamtliche, um den Kinder- und Jugendschutz aktiv zu leben.

 

 

  1. Ziele des Kinder- und Jugendschutzkonzepts
  • Sicherstellung des Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen
  • Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder für die Themen Kindeswohlgefährdung und Gewaltprävention
  • Etablierung klarer Verhaltensrichtlinien für alle im Verein Tätigen
  • Einrichtung von Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz im Verein
  • Zusammenarbeit mit dem FVN und lokalen Institutionen im Kreis Wesel

  1. Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes
  • Respekt und Würde: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf einen respektvollen Umgang und eine würdevolle Behandlung
  • Prävention: Der Verein ergreift Maßnahmen, um Gefährdungen des Kindeswohls vorzubeugen
  • Verantwortung: Alle Mitglieder des Vereins tragen Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen
  • Transparenz: Handlungen und Entscheidungen im Verein werden offen kommuniziert

  1. Verhaltensrichtlinie

Alle Trainer/innen, Betreuer/innen und Ehrenamtlichen verpflichten sich zu:

  • respektvollem und gewaltfreiem Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Einhaltung der persönlichen Grenzen jedes Kindes
  • Verzicht auf jegliche Form von Gewalt, sei es körperlich, psychisch oder emotional
  • vorbildlichem Verhalten sowohl auf dem Sportplatz als auch außerhalb
  • schriftlicher Bestätigung und Einhaltung der Verhaltensrichtlinie

  1. Schulung und Sensibilisierung / Zusammenarbeit
  • regelmäßige Schulungen für Trainer/innen und Betreuer/innen zu den Themen Kinderrechte, Gewaltprävention und Umgang mit Verdachtsfällen
  • Informationsveranstaltungen für Eltern und Kinder über den Kinder- und Jugendschutz im Verein
  • Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund, dem Fußballverband Niederrhein sowie Kreissportbund und Landesportbund bei Schulungsangeboten

  1. Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz
  • Der Verein benennt mindestens zwei Ansprechpersonen (männlich und weiblich), die speziell geschult und bei Verdachtsfällen oder Fragen rund um den Kinder – und Jugendschutz ansprechbar sind
  • Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen werden gut sichtbar auf der Vereinswebsite und am Vereinsheim (Schaukasten) ausgehängt
  • Die Ansprechpersonen stehen für alle Fragen zu diesem Thema für Vereinsmitglieder, Trainer/innen, Betreuer/innen, Ehrenamtliche, Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige zur Verfügung
  • Sie stellen das Verbindungsglied zwischen den betroffenen Personen oder den Personen, die einen Verdachtsfall feststellen, und dem Vereinsvorstand dar.

 

  1. Umgang mit Verdachtsfällen
  • Alle Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung werden ernst genommen
  • Die Ansprechpersonen sind verpflichtet, geeignete Schritte einzuleiten, Einhaltung des Notfallplanes
  • Die Vertraulichkeit der betroffenen Personen wird gewahrt

  1. Notfallplan für Betroffene oder Feststellende Personen
  • Dokumentation der Feststellungen
  • Zuhören und Glauben schenken
  • Vertrauen schaffen 
  • Neutralität waren
  • Kontakt zu Ansprechperson im Verein zwecks Erstunterstützung
  • Vorgehensplan in Zusammenarbeit mit der Ansprechperson erstellen
  • Information an den Vorstand oder an die/den Jugendbeauftragte/n
  • Kontaktaufnahme Rechtsbeistand und Ermittlungsbehörden
  • Vereinsmitglieder anonymisiert informieren
  • Veröffentlichungen sind über den Vorstand einzuleiten

  1. Präventive Maßnahmen
  • Führungszeugnisse: Alle Trainer/innen, Betreuer/innen und Ehrenamtlichen legen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vor. Dazu stellt der Verein die nötigen Bescheinigungen zur Verfügung, damit diese gebührenfrei bei der Gemeinde Alpen beantragt werden können. Diese dürfen bei der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein und sind alle 5 Jahre erneut vorzulegen.
  • Verhaltensregeln: Feste Regeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Bereich Körperkontakt und Kommunikation.
  • Übernachtungen und Ausflüge: Klare Vorgaben und Richtlinien für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Vereinsfahrten.
  1. Evaluation und Weiterentwicklung
  • Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wird jährlich evaluiert und bei Bedarf angepasst.
  • Feedback von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Vereinsmitgliedern wird aktiv eingeholt und berücksichtigt.

  1. Fachberatungsstellen und Notfallnummern
  • Kinder- und Jugendtelefon: 0800 /1110333
  • Nummer gegen Kummer 116 111
  • Online-Beratung für Jugendliche www.youth-life-line.de
  • Kreis Wesel Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder 

Sonsbecker Straße 27 in 46509 Xanten, Tel. 02801/773390

E-Mail: eb-xanten@kreis-wesel.de

  • Deutscher Kinderschutzbund Alpen e.V. 

Weststraße 10 in 46519 Alpen, Tel. 02802/6783

E-Mail: info@dksb-alpen.de

  • Ansprechpersonen KSB Wesel

Denise Boymann 02803/9329-112, denise.boymann@ksb-wesel.de

Dennis Drepper 02803/9329 – 115, dennis.drepper@ksb-wesel.de

  • Ansprechperson vom Gemeindesportverband

Sobald bekannt

  1. Ansprechpersonen für den SV Menzelen 1925 e.V.

Weibliche Ansprechperson: Tanja Moniern 

Männliche Ansprechpersonen: Leon Kaußen und Michael Karmann  

 

Der SV Menzelen 1925 e.V. verpflichtet sich, den Kinder- und Jugendschutz als zentralen Bestandteil seiner Vereinsarbeit zu verankern. 

Gemeinsam schaffen wir einen Ort, an dem sich alle Kinder und Jugendlichen sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen.